ATT-Newsletter 2025/1
Generalversammlung - 50 Jahre Jubiläum
An der diesjährigen Generalversammlung vom 13. Juni 2025 feierten wir unser 50-jähriges Bestehen. In der Mehrzweckhalle Berg TG durften wir rund 400 Aktionäre/innen und Gäste begrüssen. Davon waren 191 Personen stimmberechtigt mit total 1699 Aktienstimmen, was einem Anteil von 34% der Aktienstimmen entspricht.
Der Verwaltungsratspräsident Urs Reut und der Geschäftsführer Claudio Brandes führten zügig durch die Versammlung. Urs Reut blickte auf die Meilensteine der vergangenen
50 Jahre zurück.
Meilensteine
1975: Gründung der Thurgauischen Landwirtschaftlichen Buchstelle (TLB) mit Kurt Helg als Leiter
1985-1987: Erster Einsatz von EDV unter der Leitung von
Geschäftsführer Gottfried Thomi
1993: Einführung der Aufzeichnungspflicht zu Steuerzwecken, Wandel zum Treuhandbüro mit Steuerberatung
2000: Überführung der TLB in die Agro Treuhand Thurgau AG (ATT)
2018: Verabschiedung von Gottfried Thomi in den Ruhestand und Martin Angehrn übernimmt die Geschäftsführung
2025: Unter der heutigen Führung von Claudio Brandes
arbeiten aktuell 18 Mitarbeiter/innen bei der ATT
Nach Abschluss der Versammlung rückte die Jubiläumsfeier ins Zentrum, mit einem feinen Nachtessen sowie verschiedenen Showeinlagen der Saxophon Gruppe «SAX WAS» und der Akrobatikgruppe «Konterschwung». Beim Dessertbuffet und an der Bar liessen die Gäste den Abend ausklingen.
Absicherung der Bäuerin
Ab 2027 ist die Sozialversicherungspflicht an die Direktzahlungen gekoppelt. Dabei geht es darum, dass auf dem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeitende Ehepartner/innen und eingetragene Partner/innen gegen Risiko und Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall abgesichert sind. Ist der Versicherungsschutz nicht vorhanden, werden die Direktzahlungen gekürzt.
Unter www.meine-situation.ch kann anhand einer Checkliste überprüft werden, ob Bedarf an Versicherungsschutz besteht.
Wann gilt die Sozialversicherungspflicht?
Folgende Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein:
- Regelmässige, beträchtliche Mitarbeit auf dem Betrieb (nachgewiesen durch den Zweiverdienerabzug bei der Steuererklärung)
- Per 1. Januar des Betriebsjahres mit dem Bewirtschafter/in verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft
- Person hat am 1. Januar des Betriebsjahres das 65. Altersjahr nicht erreicht
- Kein eigenes Einkommen oder eigenes Einkommen liegt unter der Eintrittsschwelle des BVG (2025: CHF 22‘680.-), betriebliches und ausserbetriebliches Einkommen wird addiert
Ausnahmen der Versicherungspflicht
- Bei Vorbehalt oder Ablehnung durch die Versicherung kommt es nicht zu einer Kürzung der Direktzahlungen
- Für juristische Personen, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe besteht keine Pflicht
- Personen, die per 01.01.2027 Jahrgang 1972 haben oder älter sind (Übergangsphase)
- Steuerbares Einkommen der direkten Bundessteuer des Bewirtschafterpaares liegt unter CHF 12‘000.- (Durchschnitt der zwei Vorjahre)
Mindestanforderungen Versicherungsschutz
Folgender Versicherungsschutz ist kumulativ zu erfüllen:
- Arbeitsunfähigkeit: Kranken-/Unfalltaggeld (ohne Mutterschaft) von mind. CHF 100.- mit einer Wartefrist von max. 60 Tagen und einer max. Leistungsdauer von zwei Jahren
- Invalidität: Jährliche Rente von min. CHF 24 000.- pro Jahr oder ein Kapital von mind. CHF 300 000.- oder eine Kombination davon
- Todesfall: Jährliche Rente von min. CHF 24 000.- pro Jahr oder ein Kapital von mind. CHF 300 000.- oder eine Kombination davon
Die Mindestanforderungen umfassen kein Alterssparen und keine Mutterschaftsversicherung, diese müssen individuell angegangen werden.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie ausreichend abgesichert sind, wenden Sie sich an den Verband Thurgauer Landwirtschaft (VTL), um im Jahr 2026 Klarheit in Bezug auf den Versicherungsschutz zu schaffen.
Wir suchen Verstärkung im Team
Zur Ergänzung unseres jungen und dynamischen Teams suchen wir nach Vereinbarung eine engagierte Persönlichkeit als
Unternehmensberater/in Landwirtschaft (80–100%) - Agro Treuhand Thurgau AG
Liebe Kundinnen und Kunden, zögern Sie nicht, das Inserat
in Ihren landwirtschaftlichen oder treuhänderischen Kreisen weiterzuleiten und unterstützen Sie damit die Agro Treuhand Thurgau AG.
Herzlichen Dank.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute im 2025!