ATT-Newsletter 2023/2
Frohe Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins 2024!
Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, um uns bei Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
Vom 27. Dezember 2023 bis und mit 2. Januar 2024 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.
Jahresendversand
Sie haben in den letzten Tagen die Buchführungs- und Steuerunterlagen 2023 per Post erhalten. Darin befindet sich das Betriebs-Info, ein Auszug aus den Richtzahlen 2023 sowie die betreffende Checkliste für die notwendigen Unterlagen. Sollte das Betriebs-Info nicht ausreichen, steht Ihnen dieses zum Download auf unserer neuen Homepage bereit.
Mit Ihren detaillierten Inventarangaben und den kompletten Unterlagen gemäss Checkliste, unterstützen Sie uns bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung- und Steuererklärung.
Erhöhung der Mehrwertsteuersätze per 01.01.2024
Für Leistungen ab dem 01.01.2024 gelten gegenüber der Mehrwertsteuer neue Sätze. Dabei ist es unwesentlich, wann die Rechnung gestellt wird oder der Zahlungseingang erfolgt.
bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | |
Normalsatz | 7.7% | 8.1% |
Reduzierter Satz | 2.5% | 2.6% |
Sondersatz für Beherbergung | 3.7% | 3.8% |
Für die Rechnungsstellung massgebend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Leistungen die bis am 31.12.2023 erbracht wurden, werden zu den alten Sätzen abgerechnet, auch wenn die Rechnung erst im neuen Jahr ausgestellt wird.
Für Leistungen, die ab dem 01.01.2024 erbracht werden, gelten die neuen Sätze. Dies betrifft auch Vorauszahlungen im alten Jahr für Leistungen ab dem 01.01.2024.
Sind Leistungen über beide oder mehrere Jahre zu verrechnen, müssen diese Teilleistungen anhand des Zeitpunkts klar und separat auf der Rechnung deklariert werden. Ist die Aufteilung aufgrund des Fakturierungsprogramms unmöglich oder verzichten Sie auf diese, ist der neue höhere Steuersatz für die gesamte Rechnung anzuwenden.
Unter der Praxispublikation 19 «Steuersatzerhöhung per 01. Januar 2024» der eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie weiter Informationen zur Umstellung.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!